Bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode wird es offenbar keine Reform des Transsexuellengesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geben.
Die FDP-Bundestagsfraktion richtete am 13. Februar 2008 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (BT-Drucksache 16/8112): “Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz, TSG) ist seit Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht mehr grundlegend reformiert worden. Es hat sich jedoch in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die wissenschaftliche Forschungheute über völlig andere und neue Erkenntnisse über das Leben von transsexuellen Menschen verfügt. Der Gesetzgeber ist daher 1980 bei der Verabschiedung des Transsexuellengesetzes von Voraussetzungen ausgegangen, die heute so nicht mehr haltbar sind.
Bereits 2000 hat das Bundesministerium des Innern Verbände und Betroffene um Stellungnahmen zu den Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz gebeten. Einen Gesetzentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes hat die Bundesregierung jedoch bislang nicht vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen der vergangenen Jahre mehrere Bestimmungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt.”
Wie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. berichtet, erkennt in der Antwort die Bundesregierung zwar erstmalig an, dass § 8 TSG (Verbot der Personenstandsänderungen bei Ehen) und § 7 TSG (Verlust des Vornamens bei Eheschließung) reformbedürftig sind. Dennoch soll erst in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Der LSVD fordert nun alle Fraktionen des Bundestages auf, im Parlament für eine Mehrheit zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes zu sorgen. Transsexuelle müssten endlich die Möglichkeit bekommen, ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen zu können.
“Seit Jahren verweigert das Bundesinnenministerium die Anpassung der Rechtslage. Es ignoriert die Nöte der Betroffenen und die Autorität des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Reihe von Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat. Auch diesmal werden lediglich weitere Prüfungen versprochen. Mit Begründungen wie etwa dem Hinweis, die Ursache von Transsexualität sei unklar oder man könne sich nicht über einen Namen für das Gesetz einigen, wird versucht, die Verweigerung zu vertuschen. Dabei liegen seit März 2007 mehrere Gesetzesentwürfe vor.” (Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD)
Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens hat der LSVD auf einer gesonderten Website bereitgestellt: www.lsvd.de/138.0.html