Denkmal für verfolgte Homosexuelle

Das Denkmal für die während des Nationalsozialismus verfolgten Lesben und Schwulen wird am 27. Mai 2008 in Berlin der Öffentlichkeit übergeben.

Denkmal für die während des Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen - (c) REGIERUNGonlineEs hat die Form eines Kubus, in dessen Ecke ein Fenster eingeschnitten ist und in dem der Betrachter auf eine projizierte Filmsequenz blicken kann. Das Denkmal wurde am südlichen Rand des Tiergartens errichtet. An den Planungen waren der LSVD Lesben- und Schwulenverband Deutschlands e.V., die Initiative “Der homosexuellen Opfer gedenken” sowie das mit dem Entwurf beauftragte Künstlerduo Elmgreen und Dragset beteiligt.

Laut Bundestagsbeschluss vom 12. Dezember 2003 soll das Denkmal die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.

Die Schätzungen hinsichtlich der Zahl der schwulen Männer, die während der Zeit des Nationalsozialismus in Konzentrationslagern ihr Leben lassen mussten, variieren erheblich. Schätzungsweise 10.000 bis 15.000 homosexuelle Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt, von denen etwa 53 % ums Leben kamen. Frauen wurden wegen ihrer Homosexualität nicht verfolgt, da sie in Deutschland nicht unter den Homosexuellenparagraphen 175 fielen.

“Mit der Errichtung eines zentralen Denkmals in der Bundeshauptstadt wird entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestags nun auch der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus öffentlich gedacht.” (Bernd Neumann, Kulturstaatsminister)

Die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus blieben aus dem öffentlichen Gedenken in Deutschland lange Zeit ausgespart. Ein Umdenken in der Erinnerungspolitik setzte erst 1985 mit der Rede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag der Befreiung ein, in der erstmals auch die bislang verschwiegenen Verfolgtengruppen in das Gedenken einbezogen wurden. Jedoch erst 2002 konnte die gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 aus der NS-Zeit durchgesetzt werden.

(Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Pressemitteilung Nr. 216; dpa; Wikipedia)

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