In dubio pro Vaticano

Seit Jahresbeginn 2009 setzt der Vatikan wieder auf die eigene Souveränität und ist nicht länger an die Rechtsnormen des italienischen Staates gebunden. Damit gilt für den vatikanischen Staat und seine Untertanen nicht mehr der italienische Gesetzeskodex.

Foto der San Pietro in Vaticano - Vielen Dank an (cc) Andreas

Der Papst Benedikt XVI unterzeichnete im Oktober ein Gesetz, in dem der Vatikan eine Abkehr vom italienischen Recht vollzieht. Hintergrund scheint unter anderem der Streit um nicht akzeptable Gesetze zu sein, beispielsweise zur Anerkennung der Homosexualität.

Damit vollzieht der Staat eine Rückkehr zur vollständigen Souveränität, wie es vor 1870 bereits der Fall war. Seit 1929 war in den Lateranverträgen zwischen dem Vatikan und Italien festgelegt, dass die Rechtsnormen des italienischen Staates automatisch übernommen und somit der italienische Gesetzeskodex gelte, falls keine päpstlichen Normen andere Regelungen getroffen hätten.

Der Grund dieser Abkehr liegt nach Angaben des Sprechers Serrano Ruiz in der ausufernden Gesetzesflut des modernen Staates, die mit ihren ständigen Änderungen und Aktualisierungen einem vernunftgeleiteten und göttlichen Naturrecht entgegen stehen würden. Ebenso enthalte das Gesetzeswerk Italiens viele für die Kirche nicht akzeptable Gesetze.

In jüngerer Zeit verweigerte der Vatikan bereits die Übernahme von zwei in Italien gültigen UN-Resolutionen über das Recht von Behinderten, dort fehlten der Kirche Verweise auf die Rechte von Ungeborenen, sowie zur Straffreiheit von Homosexualität. Juristisch beugt der Vatikan somit einer Situation vor, in der seine Staatsbürger mit einem Verweis auf europäische oder italienische Gesetze ihr Recht auf die gleichgeschlechtliche Ehe einklagen könnten. 

Völkerrechtlich ist der Vatikan zu diesem Schritt berechtigt, da es sich bei ihm um einen eigenen und unabhängigen Staat im Sinne eines Völkerrechtssubjekts handelt. Mit einer Fläche von 0,44 km² innerhalb des Stadtgebietes von Rom und seinen 552 Staatsbürgern ist Vatikanstadt der kleinste Staat der Welt.

(Quelle: F.A.Z., Radio Vaticana, Wikipedia)

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3 Rückmeldungen zu “In dubio pro Vaticano”

  1. Thommen 09. Jan 2009 at 22:16 #

    Soviel ich weiss von der HOSI in Wien, ist auf dem Gebiet des Vatikans Sex mit Menschen ab 12 Jahren erlaubt und es besteht in dem Strafgesetzbuch dieses Staates nirgendwo ein Verbot der Homosexualität! ;)

  2. Steffen 09. Jan 2009 at 10:56 #

    Sag mir mal einer, warum man dann noch Kirchensteuern zahlen soll, wenn die Kirche auf einer kompletten Trennung vom Staat besteht.

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