Schwulen-Paragraph 175

Vor genau 15 Jahren wurde am 10. März 1994 der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs aufgehoben, welcher sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte.

Foto küssender Männer - Vielen Dank an (cc) William Hamon

Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des Paragraphen verurteilt, deren Rehabilitierung symbolisch erst am 17.5.2002 erfolgte. Dieser Tag gilt als „Feiertag der Schwulen“. Heutzutage finden zufällig am selben Tag Aktionen zum “International Day Against Homophobia” statt.

Die Preußische Gesetzgebung zu Zeiten des Kaisers ließ zunächst keinen Zweifel an der Einstufung von Homosexualität als Verbrechen zu:

§ 175

Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Im Laufe der Jahre wurde der Paragraph durch mehrere Strafrechtsreformen überarbeitet. Insbesondere mit der fortschreitenden Emanzipation von Lesben und Schwulen sowie einer sich ausbreitenden Akzeptanz homophiler Liebe verlor § 175 StGB an gesellschaftlicher Legitimation.

Die letztmalig aktualisierte Fassung galt seit dem 23. November 1973 für die Bundesrepublik Deutschland und beinhaltete den Wortlaut:

§ 175 Homosexuelle Handlungen

(1) Ein Mann über achtzehn Jahren, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter 18 Jahren vornimmt oder von einem Mann unter 18 Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn 1.) der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder 2.) bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den die Tat sich richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 lag.

Nicht zuletzt ist es der Verdienst der Aufklärung, dass am 10. März 1994 die Streichung des 123 Jahre alten “Schwulenparagraphen” durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

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2 Rückmeldungen zu “Schwulen-Paragraph 175”

  1. Juxeir 10. Mrz 2009 at 22:22 #

    Aufklärung schön und gut, aber heutzutage sind doch viele Kiddis schon mit 12 selbst Eltern…

Trackbacks und Pingbacks

  1. Zitierfähig: Disziplin & Freiheit « Wahnwogen - 23. Feb 2010

    [...] durchaus sinnhaft. Dafür mit fairen Mitteln zu kämpfen, kann lohnenswert sein. Ein Beispiel? Der Schwulenparagraph § 176 stellte homosexuelle Handlungen 123 Jahre lang unter Strafe und wurde erst 1994 (!) abgeschafft. [...]

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