Artikel 3 des Grundgesetzes

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) setzt sich für die Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes ein. Mit der Kampagne “3+” soll der Artikel um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt und das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verankert werden. Die Verfassung würde somit auch Lesben, Schwulen, Transgendern und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren. Entsprechende Beratungen der Fraktionen laufen derzeit.

In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” (Artikel 3, Abs. 3 GG)

Der LSVD will eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal der “sexuellen Identität” erreichen. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: “Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Momentan läuft eine E-Petition, die bereits mehr als 4.000 Unterstützer gefunden hat. Darin heißt es:

“Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.”

Auch die „Aktion Artikel 3“ möchte die Kampagne des LSVD unterstützen Jeder der sich ebenfalls für die Aktion einsetzen möchte ist aufgefordert, seinen persönlichen Videobeitrag einzusenden oder direkt per Webcam aufzunehmen. Das Abschlussvideo wird an den LSVD überreicht. Bis dahin werden aktuelle Berichte und einzelne Video-Statements auf der Seite zur „Aktion Artikel 3“ veröffentlicht werden.

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3 Kommentare

  1. RT: @homonauten Beratungen zur Erweiterung des #Artikel3 des Grundgesetzes um die #sexuelle_Identitaet – http://tinyurl.com/y9htto4

  2. Artikel 3 des Grundgesetzes: Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) setzt sich für die Erweiterung … http://bit.ly/adYy9W

  3. Das kann man doch auch einfacher halten: Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden, egal aus welchem Grund.

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