In Bayern werden mit einem Gesetz die Standesämter für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen geöffnet. Bisher war diese nur bei Notaren möglich.

Die bayerische Koalition aus CSU und FDP hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Standesämter für Verpartnerungen öffnet. Insbesondere die Liberalen hatten sich in den Koalitionsverhandlungen für die Öffnung stark gemacht.
Einigen Gruppierungen geht diese Zusage allerdings noch nicht weit genug, da die FDP vor den Wahlen versprochen hatte, sich für die nahezu vollständige Gleichstellung speziell auch im Steuer-, Beamten- und Familienrecht einzusetzen. Diese konnten in den Koalitionsverhandlungen jedoch nicht durchgesetzt werden. Die Liberalen sprechen dennoch von einem weiteren Stück der gesellschaftlichen Normalität, die nun auch in Bayern ihren Einzug halte.
Zuletzt hatte Rheinland-Pfalz die Verpartnerung von Lesben und Schwulen im Standesamt ermöglicht. Schlusslichter nach mehr als sieben Jahren nach der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft sind jetzt nur noch die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Thüringen.
(Quelle: FDP/queer)


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