Januar 25, 2009

Forderung nach Gleichstellung in Thüringen

Der Lesben- und Schwulenverband in Thüringen wirft der Landesregierung schwere Versäumnisse bei der Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften vor. Daher will die Opposition einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Novellierung von 52 Artikeln im Landesrecht vorsieht.

Thüringen sei bei der Gleichstellung Homosexueller bundesweit Schlusslicht, sagt Conrad Gliem vom LSVD. „Gleiches Recht für Schwule und Lesben ist an der Zeit“, so der Landesvorsitzende. Homosexuelle Paare könnten etwa in vielen Landkreisen nicht auf dem Standesamt heiraten, sondern müssten dazu aufs Ordnungsamt gehen.

Bei der Hinterbliebenenversorgung hätten lesbische und schwule Paare nicht die gleichen Ansprüche wie heterosexuelle Eheleute. Auch bei der Beamtenbesoldung gebe es Nachholbedarf. So müsse etwa der Familienzuschlag auch für verpartnerte Beamte gelten. Die CDU-Landesregierung lehnt eine Gleichstellung Schwuler und Lesben ab.

Sie begründet dieses Vorgehen mit dem Vorrang der Ehe, die im Grundgesetz stehe. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings längst geurteilt, dass die Homo-Ehe die heterosexuelle Ehe nicht gefährde.