Artikel 3 des Grundgesetzes
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) setzt sich für die Erweiterung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes ein. Mit der Kampagne “3+” soll der Artikel um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt und das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz verankert werden. Die Verfassung würde somit auch Lesben, Schwulen, Transgendern und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren. Entsprechende Beratungen der Fraktionen laufen derzeit.