März 18, 2010

Kleine Anfrage zur Lebenspartnerschaft

Im Vergleich zur Ehe werden Eingetragene Lebenspartnerschaften in wesentlichen Lebensbereichen unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 beanstandet. Demnach sind die familienrechtlichen Institutionen der Ehe und Lebenspartnerschaft juristisch vergleichbar, weil sie „eine auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner“ begründen. Nun antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der GRÜNEN zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Der Gesetzgeber ist aufgrund des Urteils verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für das Recht des öffentlichen Dienstes, des Einkommenssteuerrecht, des Erbschaftssteuerrecht, das Ausländer- und Aufenthaltsrecht, das Gewerberecht, der Ausbildungsförderung sowie bei diversen öffentlichen Leistungen und Gebühren.

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechte:

„Die konservativ-liberale Bundesregierung erkennt erstmals die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe an. Ein bloßer Verweis auf eine besondere Stellung der Ehe genügt demnach nicht mehr. Insbesondere die CDU/CSU hatte immer mit einem Abstandsgebot argumentiert. Jetzt muss sie zugestehen: Nur ein ‘hinreichend gewichtiger Sachgrund’ könne eine Ungleichbehandlung noch begründen.

Bezeichnend: Selbst den Konservativen gehen die Ideen aus, wie man Diskriminierung noch rechtfertigen könnte. Gefragt, worin ein solch gewichtiger Sachgrund bestehen könnte, fällt der Bundesregierung nur der Schutz von nachziehenden Lebenspartnern ein, in deren Heimatländern keine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen werden kann.

Allerdings will die Bundesregierung sich Zeit lassen und nur bei anstehenden gesetzlichen Regelungen die neue Rechtslage berücksichtigen. Das genügt nicht: Jeder Tag ohne gesetzliche Gleichstellung verletzt die Grundrechte von Lesben und Schwulen. Eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist mit einem kurzen Gesetzestext zu schaffen. Wir stellen unseren fertigen Gesetzentwurf gern zur Verfügung.“

Die ausführliche Antwort der Bundesregierung hat Volker Beck online gestellt (pdf).

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