Zur Bundestagswahl 2009 hat der LSVD allen großen Parteien einen Katalog von Prüfsteinen vorgelegt, der Fragen zur Gleichstellung und Anerkennung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beinhaltet. Wir veröffentlichen die Antworten der Parteien in loser Reihenfolge und beginnen mit den Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
1. Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare verwirklichen! Sind Sie bereit, die bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen und sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen? Sind Sie bereit, sich für die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare einzusetzen?
Antwort
CDU und CSU respektieren die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen. Dies gilt für die Ehe ebenso wie für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung ihrer Verbindung Rechnung getragen worden. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU ab. Sie ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, da Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet. Diese eindeutige Lesart von Artikel 6 im Grundgesetz ist auch dem dokumentierten Willen der Verfassungsmütter und–väter zu entnehmen, der für die richterliche Auslegung maßgeblich ist. Diese Privilegierung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft ist ohnehin nur in wenigen Punkten gegeben, so z.B. im Einkommenssteuerrecht.
2. Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien herstellen! Sind Sie bereit, sich für die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Steuer- und Sozialrecht, im Sorge- und Adoptionsrecht sowie im Abstammungsrecht einzusetzen? Wie wollen Sie dies tun? Unterstützen Sie das Recht schwuler bzw. lesbischer Paare auf Familiengründung durch Adoption, Pflegschaft bzw. oder Insemination?
Antwort
Die Privilegierung der Ehe durch unsere Verfassungsordnung schließt eine rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft aus. Dies betrifft auch das Adoptionsrecht. Die Entscheidung für Kinder und Familie ist eine persönliche Entscheidung, die wir unterstützen; Staat und Gesellschaft dürfenden Menschen aber nicht vorschreiben, wie sie zu leben haben. Alle, die Kindern Leben schenken oder in anderer Weise Familie leben, verdienen Respekt und Anerkennung für die große Verantwortung, die sie übernehmen. Kinder zu haben darf nicht zu Benachteiligung führen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, der Ausweitung des Kinderzuschlages und der Einführung des Elterngeldes werden alle Eltern unterstützt, unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben.
3. Gleichheitsartikel im Grundgesetz erweitern! Sind Sie bereit, sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels unserer Verfassung um das Kriterium der „sexuellen Identität“ einzusetzen?
Antwort
Die Gleichbehandlung aller Menschen ist im für das Grundgesetz fundamentalen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 festgeschrieben, und wird in vielen Einzelgesetzen und –normen, so dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für die verschiedenen Rechtsbeziehungen konkretisiert. Für eine explizite Festschreibung der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal in Art. 3 Absatz 3 GG besteht daher aufgrund der bestehenden Rechtslage kein Bedarf. Darüber hinaus würde sich die Rechtslage z.B. für Homosexuelle durch eine solche Festschreibung nicht ändern oder verbessern. Eine solche Ergänzung des Grundgesetzes wäre damit reine Symbolpolitik, und dies lehnen CDU und CSU ab. Denn einerseits wäre dies angesichts der Systematik des Grundgesetzes, das vom Allgemeingültigen auf das Besondere schließt, ohnehin nicht sachgerecht. Andererseits könnte eine Aufnahme jedweder Gründe, aus denen sich Diskriminierungen ergeben können, ins Grundgesetz nicht nur niemals abschließend sein – es würden ohnehin nur diejenigen Personengruppen genannt, deren Lobby stark genug ist, dies politisch durchzusetzen – sondern würde ebenso auf alle nicht genannten Personengruppen diskriminierend wirken.
4. Antidiskriminierung vorantreiben! Wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die künftige Bundesregierung im EU Ministerrat den Richtlinienentwurf ausdrücklich unterstützt und sich für eine möglichst zügige Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Antidiskriminierung einsetzen wird? Sind Sie bereit, sich für die Verbesserung des AGG im Sinne der Beschwerden der EU-Kommission einzusetzen? Sind Sie bereit, sich für ein Verbandsklagerecht einzusetzen sowie für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht?
Antwort
Der umfassende Schutz vor Diskriminierung, darunter auch aus Gründen der sexuellen Orientierung, ist in Deutschland Wirklichkeit. Deutschland hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 2006 die vier Richtlinien der EU zum Diskriminierungsschutz umgesetzt und ist dabei sogar noch über die von der EU geforderten Standards hinausgegangen. Eine weitere Richtlinie, wie die von der EU-Kommission vorgeschlagene, könnte den in Deutschland erreichten Standard nicht verbessern. Ganz im Gegenteil würde sie durch die Einführung unbestimmter Rechtsbegriffe für Rechtsunsicherheit erzeugen und damit die Gerichte beschäftigen. Eine weitere Folge dieser Richtlinie wären neue bürokratische Lasten. CDU und CSU sehen daher keine Notwendigkeit für eine neue Richtlinie. Die Einführung eines allgemeinen Verbandsklagerechts lehnen wir ab, es wäre ein für unsere Rechtsordnung strukturfremdes Element. Ausnahmeregelungen für die Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht sind Teil der Garantien des Grundgesetzes für Religionsgemeinschaften. CDU und CSU sehen hier keinen Änderungsbedarf.
5. Minderheitenfeindlichkeit und Hassverbrechen entschieden entgegentreten, Homophobie bekämpfen! Wie wollen Sie homosexuellenfeindlicher Gewaltwirksam entgegenwirken? Wie sollen Sie präventiv Homophobie entgegenwirken? Setzen Sie sich dafür ein, dass die Situation von Schwulen, Lesben und Transgendern bei den staatlichen Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe ausdrücklich berücksichtigt wird?
Antwort
CDU und CSU werben für Toleranz und wendet sich gegen homophobe Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Um einen wirksamen Diskriminierungsschutz in Deutschland sicherzustellen wurde mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Antidiskriminierungsstelle des Bundesbei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschaffen, die sowohl als Ansprechpartner für alle von Diskriminierung betroffenen fungiert, als auch mit eigenen Programmen zu einem Abbau von Diskriminierung beiträgt. Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern sollten nach unserer Auffassung auch im Rahmen von Programmen zur Gewaltprävention Thema sein.
6. Integration nachhaltig voranbringen! Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Integrationsprogrammen und –maßnahmen die Lebenssituation von Lesben und Schwulen, Gleichberechtigung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen als Werte von Demokratie und Zivilgesellschaft vermittelt werden? Welche Maßnahmen zur Unterstützung lesbischer Migrantinnen und schwuler Migranten wollen Sie ergreifen?
Antwort
Wer in Deutschland leben möchte, muss die zentralen Werte und Normen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung akzeptieren und annehmen, ohne seine Herkunft zu verleugnen und seine Wurzeln aufzugeben. Wo aber Menschenrechte und Demokratie in Frage gestellt werden, gibt es kein Recht auf kulturelle Differenz. Dies gilt insbesondere für den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Menschen. Wer sich der Integration dauerhaft verweigert, muss mit Sanktionen rechnen. Es darf keine Toleranz gegenüber Intoleranz geben. Seit dem 1. September 2008 ist zusätzlich der Einbürgerungstest vorgeschrieben. Damit werden jetzt erstmals Kenntnisse über die Grundzüge der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte verlangt. Der Wille zur Einbürgerung ist das aktive Bekenntnis zu unserem Land und das Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes. Die Annahme unserer Staatsbürgerschaft ist – verbunden mit der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit – ein starkes Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Sie bringt die vollen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Sie kann Integration nicht ersetzen und ist kein Mittel, sondern stärkster Ausdruck einer erfolgreichen Integration. Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten erfüllen. Im Integrationsprozess muss auf die Aufklärung über Menschenrechte, Bürgerrechte und Sozialrechte und auf die Sensibilisierung für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern großes Augenmerk gelegt werden. Zwangsverheiratung ist eine Verletzung unseres freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses und eine eklatante Menschenrechtsverletzung. Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigenständigen Straftatbestand für Zwangsheirat einführen.
7. Menschrechte von sexuellen Minderheiten weltweit stärken! Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die künftige Bundesregierung die Yogakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Politik hinsichtlich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender bestimmt? Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte und der Menschenrechtsarbeit wollen Sie auf diesem Feld verwirklichen, insbesondere gegen die Strafbarkeit von Homosexualität? Sind Sie bereit, in Beitrittsverfahren darauf zu bestehen, dass die EU Antidiskriminierungsrichtlinien im Beitrittsland konsequent umgesetzt werden?
Antwort
Die Politik von CDU und CSU beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Für uns ist die Menschenwürde, die auf der Gottebenbildlichkeit des Menschen beruht, unantastbar und nicht einschränkbar oder relativierbar. Unser bedingungsloses Eintreten für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte schließt selbstverständlich auch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ein. CDU und CSU verurteilen Menschenrechtsverletzungen an Lesben, Schwulen, Bisexuellen oder Transgendern und treten für eine Entkriminalisierung von Homosexualität in der ganzen Welt ein. Die Yogyakarta-Prinzipien sind ein wichtiger zivilgesellschaftlicher Beitrag hierzu. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von solchen Menschenrechtsverletzungen im Ausland in Einzelfällen ergriffen werden können, muss jeweils – auf den Einzelfall bezogen – geprüft werden, da äußere Einwirkungsversuche in vielen Fällen eher zu einer Verhärtung der Positionen sowie, als Folge hiervon, zu einer Verschlechterung der Lage der betroffenen Personengruppen in den jeweiligen Ländern führen können. Die Verwirklichung des Diskriminierungsschutzes ist eines der Kopenhagener Kriterien, deren Erfüllung die EU für potenzielle Beitrittskandidaten zur Voraussetzung macht; hier heißt es u. a. „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben“. CDU und CSU stehen hierzu uneingeschränkt.
8. Transsexuellengesetz modernisieren! Sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, dass das Transsexuellengesetz schnellstmöglich unter Beteiligung der Betroffenen umfassend reformiert wird, damit Transsexuelle ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen können, insbesondere unverhältnismäßige Hürden auf dem Weg zur Vornamens- und Personenstandsänderung beseitigt werden?
Antwort
Mit dem im Juni 2009 verabschiedeten und in Kraft getretenen Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz wurde das Erfordernis der Ehelosigkeit als Voraussetzung für die personenstandsrechtliche Anerkennung des neuen Geschlechtsaufgehoben. Damit bleibt nun die Ehe bestehen, wenn ein transsexueller Ehepartner sein Geschlecht wechselt, und ebenso wurde eine Hürde für die Personenstandsänderung beseitigt.
9. Menschenrechtsverletzung an Intersexuellen bekämpfen! Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft chirurgische und/oder medikamentöse bzw. hormonelle Eingriffe nur mit der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen dürfen? Was werden Sie dafür tun, um Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung ein Recht auf freie Entfaltung und Selbstbestimmung gewährleistet wird? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dem Phänomen Intersexualität in die Rechtsordnung künftig Rechnung getragen wird?
Antwort
Durch eine geschlechtsspezifische Zuordnung bei intersexuellen Säuglingen und Kleinkindern wird aus sexualmedizinischer wie psychiatrischer Sicht eine ungestörte psychische Identitätsentwicklung gefördert. Die Behandlung von Intersexuellen muss denselben Voraussetzungen wie alle therapeutischen Maßnahmen unterliegen. So muss die medizinische Notwendigkeit ebenso vorliegen wie die rechtlich wirksame Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer rechtlichen Vertreter nach einer umfassenden Aufklärung. Die Diagnose, Behandlung und Rehabilitation muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Therapeutische Maßnahmen müssen sich immer am Einzelfall orientieren. Der Schutz intersexueller Menschen vor Diskriminierung wird durch die Rechtsordnung gewährleistet. Intersexualität ist vom Schutzbereich des Merkmals „sexuelle Identität“ mit umfasst, wie in der Begründung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich festgestellt ist.
10. Rehabilitierung aller nach § 175 Verurteilten durchsetzen! Sind Sie bereit, sich für die gesetzliche Rehabilitierung und die Entschädigung der Opfer des §175 bzw. der Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen entlang der Kriterien des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes einzusetzen?
Antwort
Homosexualität war in unserer Gesellschaft über Jahrhunderte lang nicht akzeptiert bzw. die Ächtung der Homosexualität war gesellschaftlicher Konsens. Hierauf beruhte die strafrechtliche Ahndung homosexueller Handlungen bis vor einigen Jahrzehnten, was seinerzeit selbst vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hatte. In den letzten Jahrzehnten bis heute haben sich die Moralvorstellungen in unserer Gesellschaft grundlegend gewandelt und homosexuelle Menschen werden dementsprechend auch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern im Gegenteil wurde mit dem zivilrechtlichen Institut der Lebenspartnerschaft nun sogar dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Paare nach rechtlicher Absicherung Rechnung getragen. Wenn sich ein gesellschaftlicher Konsens und daraus resultierend die Gesetzgebung sowie die hierauf berufende Rechtssprechung ändern, liegt hier eine Fortentwicklung der Rechtsordnung vor. Nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande gekommene Gerichtsentscheidungen, die in Rechtskraft erwachsen sind, haben Bestand, auch wenn sich die Rechtslage später ändert, was in der Rechtspraxis Alltag ist. Die Frage nach einer Aufhebung solcher Urteile nach alter Rechtslage oder einer Entschädigung der aufgrund § 175 StGB Verurteilten stellt sich daher nicht.
Inhaltsquelle: © LSVD
Bildquelle: (cc) – leolumix


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