September 23, 2009

Positionen der LINKEN zur Wahl

Zur Bundestagswahl 2009 hat der LSVD allen großen Parteien einen Katalog von Prüfsteinen vorgelegt, der Fragen zur Gleichstellung und Anerkennung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beinhaltet. Hier die Antworten der Partei „Die Linke“ auf die Fragen des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

1. Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare verwirklichen! Sind Sie bereit, die bestehenden Gerechtigkeitslücken zu schließen und sich für die vollständige Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften einzusetzen? Sind Sie bereit, sich für die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare einzusetzen?

Antwort
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zu heterosexuellen Lebensgemeinschaften gleichgestellt werden – ohne Ausnahme. Für die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare gibt es neue Chancen. Sie resultieren aus der veränderten rechtlichen Situation nach Änderung des Transsexuellengesetzes am 19. Juni 2008. Der Deutsche Bundestag ist mit dieser Änderung einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen. Nach dieser ist die Ehelosigkeit nicht mehr Voraussetzung für die Anerkennung der Geschlechtsanpassung im Personenstandsrecht. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2008 gibt es bereits mindestens ein gleichgeschlechtliches Ehepaar – das Klägerpaar. Damit liegt es auf der Hand, den Weg der Gleichstellung zu verkürzen und die Ehe für alle zu öffnen, statt den komplizierten Weg der Rechtsangleichung fortzuführen.

2. Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien herstellen! Sind Sie bereit, sich für die umfassende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Steuer- und Sozialrecht, im Sorge- und Adoptionsrecht sowie im Abstammungsrecht einzusetzen? Wie wollen Sie dies tun? Unterstützen Sie das Recht schwuler bzw. lesbischer Paare auf Familiengründung durch Adoption, Pflegschaft bzw. oder Insemination?

Antwort
DIE LINKE unterstützt die umfassende Gleichstellung der Regenbogenfamilien, ebenso unterstützen wir die Möglichkeit der Insemination für Lesbische Paare. Die Gleichstellung kann über die Öffnung der Ehe vollzogen werden und müsste flankiert werden über die Sensibilisierung der Verwaltungen und Behörden. Parallel verfolgt DIE LINKE im Einkommensteuerrecht eine Umorientierung auf eine konsequente individuelle Besteuerung. Damit verliert die Ehe ihre einkommensteuerrechtlichen Privilegien. Steuerliche Vergünstigungen sollen nur noch an tatsächliche Betreuungs‐ und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern gebunden sein. Damit wäre der einkommensteuerrechtlichen Diskriminierung von Regenbogenfamilien der Boden entzogen. Unser Konzept zur Erbschaftsteuerreform sieht eine Gleichstellung von eingetragenen und nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe vor. Neben einem einheitlichen Freibetrag für alle Erbberechtigen, sieht unser Konzept einen doppelten Freibetrag unter anderem auch für eine vom Erblassers/der Erblasserin benannte Person vor. Damit werden auch nicht eingetragene Lebenspartnerschaften erfasst.

3. Gleichheitsartikel im Grundgesetz erweitern! Sind Sie bereit, sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels unserer Verfassung um das Kriterium der „sexuellen Identität“ einzusetzen?

Antwort
Die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes wird von der Partei und der Bundestagsfraktion unterstützt.

4. Antidiskriminierung vorantreiben! Wollen Sie dafür Sorge tragen, dass die künftige Bundesregierung im EU Ministerrat den Richtlinienentwurf ausdrücklich unterstützt und sich für eine möglichst zügige Verabschiedung der neuen Richtlinie zur Antidiskriminierung einsetzen wird? Sind Sie bereit, sich für die Verbesserung des AGG im Sinne der Beschwerden der EU-Kommission einzusetzen? Sind Sie bereit, sich für ein Verbandsklagerecht einzusetzen sowie für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften im Arbeitsrecht?

Antwort
DIE LINKE unterstützt diesen Richtlinienentwurf der EU, weil er von zentraler Bedeutung ist, denn er verfolgt einen horizontalen Ansatz. Dies bedeutet eine europaweite Angleichung an die bestehenden Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ bzw. der ethnischen Zugehörigkeit. Die Gleichstellungspolitik muss zudem an die diesbezüglichen EU‐Richtlinien angepasst werden. Wir setzen uns für den Ausbau des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Denn die strukturellen Barrieren, die durch kurze Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, finanzielle Hürden, das fehlende Verbandsklagerecht und die unzureichende Beweislastregelung hervorgerufen werden, verhindern effektiven Schutz vor Diskriminierung. Da die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ihrer Aufgabe nicht gewachsen ist und der Antidiskriminierungspolitik einen Bärendienst erwiesen hat, fordert DIE LINKE, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abzukoppeln. Wir kritisieren ebenfalls die im AGG enthaltenen Ausnahmen zur Religion und Weltanschauung. „Die Ausnahmeregelung im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften nach § 9 Abs. 1 AGG ist so auszugestalten, dass eine unterschiedliche Behandlung nur dann zulässig ist, wenn die Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses nach der Art der Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung und auch im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt.“ (Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen“ DS 16/9637)

5. Minderheitenfeindlichkeit und Hassverbrechen entschieden entgegentreten, Homophobie bekämpfen! Wie wollen Sie homosexuellenfeindlicher Gewaltwirksam entgegenwirken? Wie sollen Sie präventiv Homophobie entgegenwirken? Setzen Sie sich dafür ein, dass die Situation von Schwulen, Lesben und Transgendern bei den staatlichen Programmen zur Gewaltprävention und zur Opferhilfe ausdrücklich berücksichtigt wird?

Antwort
Homophobe Straftaten müssen konsequent verfolgt werden. Dazu muss das Strafrecht entsprechend angewendet werden. Hierzu sollte es eine Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden und der Staatsanwaltschaft geben. Um Straftaten präventiv zu bekämpfen, setzen wir auf Aufklärungs‐ und Bildungsprozesse von Verwaltungen, Behörden und maßgeblich der Zivilgesellschaft. Dabei sollte Homophobie im Zusammenhang mit anderen Diskriminierungen in der Gesellschaft thematisiert werden. Wie die Akzeptanz sexueller Vielfalt gefördert werden kann zeigt der vorbildliche Antrag der rot‐roten Regierungsparteien „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und die Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (DS 16/ 2291). Wir unterstützen und fordern ausdrücklich, dass die Situation von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern in Programme zur Gewaltprävention und der Opferhilfe aufgenommen wird.

6. Integration nachhaltig voranbringen! Wie wollen Sie sicherstellen, dass in Integrationsprogrammen und –maßnahmen die Lebenssituation von Lesben und Schwulen, Gleichberechtigung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung von Lesben und Schwulen als Werte von Demokratie und Zivilgesellschaft vermittelt werden? Welche Maßnahmen zur Unterstützung lesbischer Migrantinnen und schwuler Migranten wollen Sie ergreifen?

Antwort
Wir sehen die Akzeptanz der kulturellen und sexuellen Vielfalt der Gesellschaft als Querschnittsaufgabe an. Dies sollte sich in den entsprechenden Maßnahmen und Programmen widerspiegeln. Maßnahmen und Programme sollten dahingehend überprüft und evaluiert werden. Wir fordern, die Unterstützung lesbischer und schwuler MigrantInnen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund, wie sie z.B. in Berlin über die Zuwendungen an GLADT (Gays and Lesbians aus der Türkei) erfolgt. Zudem sollten vorurteilsfreie Gespräche von Behörden und Zuwendungsgebern mit MigrantInnenverbänden über die besondere Situation von lesbischen und schwulen MigrantInnen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund erfolgen. DIE LINKE unterhält regen inhaltlichen Austausch mit Lesben und Schwulen mit Migrationshindergrund, z.B. durch gemeinsame Diskussionen, wie zuletzt auf der Tagung „Sexuelle Vielfalt leben!“ der Bundestagsfraktion und der Berliner Abgeordnetenhausfraktion DIE LINKE.

7. Menschrechte von sexuellen Minderheiten weltweit stärken! Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass die künftige Bundesregierung die Yogakarta-Prinzipien zur Grundlage ihrer Politik hinsichtlich Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender bestimmt? Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte und der Menschenrechtsarbeit wollen Sie auf diesem Feld verwirklichen, insbesondere gegen die Strafbarkeit von Homosexualität? Sind Sie bereit, in Beitrittsverfahren darauf zu bestehen, dass die EU Antidiskriminierungsrichtlinien im Beitrittsland konsequent umgesetzt werden?

Antwort
DIE LINKE bekennt sich zu den Yogyakarta‐Prinzipien und fordert deren umfassende Umsetzung. Für DIE LINKE ist der Kampf gegen Diskriminierungen und für Emanzipation ein internationaler. Als sich im Jahr 2006 Expertinnen und Experten im indonesischen Yogyakarta zusammensetzen, durchleuchteten sie die Menschenrechte unter dem Blickwinkel sexueller und geschlechtlicher Diskriminierungen und formulierten Prinzipien, die die Bürgerrechte sowie die sozialen Rechte für Lesben, Schwule, Transsexuelle, Transgender, Bisexuelle und Intersexuelle stärken sollen. DIE LINKE im Deutschen Bundestag unterstützte dies mit einer Kleinen Anfrage (16/7454) und fragte die Positionierung der Bundesregierung zu den Yogyakarta‐Prinzipien ab Sexuelle Vielfalt soll im internationalen Rahmen vorangebracht werden, vor allem durch die Unterstützung politischer Initiativen vor Ort, die sich für die Abschaffung der Strafbarkeit der Homosexualität einsetzen. Im Rahmen der Entwicklungshilfe sollten lesbische und schwule Projekte gefördert werden. Allerdings sollten die Fördermaßnahmen länderspezifisch und unter höchster Sensibilität der jeweiligen Kultur gegenüber erfolgen. Die EU‐Richtlinien würden bei konsequenter Anwendung schon heute einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung gewähren. Die Yogyakarta‐Prinzipien selbst zur Voraussetzung zu einem Beitrittsverfahren zu machen wäre absurd, da auch die Bundesrepublik in vielen Punkten (z.B. im Bereich der Trans‐ und Intersexualität) dagegen verstößt. Wir fordern daher zunächst einmal deren konsequente Umsetzung bei uns vor Ort – also in Deutschland.

8. Transsexuellengesetz modernisieren! Sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, dass das Transsexuellengesetz schnellstmöglich unter Beteiligung der Betroffenen umfassend reformiert wird, damit Transsexuelle ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen können, insbesondere unverhältnismäßige Hürden auf dem Weg zur Vornamens- und Personenstandsänderung beseitigt werden?

Antwort
DIE LINKE steht für eine weitreichende Reform bzw. erweiterte gesetzliche Möglichkeiten, die in bestehende Gesetze integriert werden, damit die Menschen‐ und Bürgerrechte von Transsexuellen garantiert werden. Wir fordern konkret die Aufhebung des Transsexuellengesetzes und eine Änderung des Namens‐ und Personenstandrechts. Dies soll allen Menschen ermöglichen, den Vornamen (auch einen geschlechtsuneindeutigen) und den Personenstand frei zu wählen. Wir fordern die Möglichkeit des Eintrags beim Personenstand von „Intersexuell“ und „Transgender”. Wir fordern öffentlich finanzierte Beratungsstellen für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle, die sie in ihrer Sexualität und Geschlechtlichkeit akzeptieren und fördern. Dies hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE in ihrem Antrag „Transsexuellengesetz – Rechtliche Möglichkeiten für Transexuelle, Trangender und Intersexuelle schaffen“ (DS 16/12893) gefordert. Wir werden auch im kommenden Bundestag Druck auf die Bundesregierung ausüben.

9. Menschenrechtsverletzung an Intersexuellen bekämpfen! Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass in Zukunft chirurgische und/oder medikamentöse bzw. hormonelle Eingriffe nur mit der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen dürfen? Was werden Sie dafür tun, um Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung ein Recht auf freie Entfaltung und Selbstbestimmung gewährleistet wird? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dem Phänomen Intersexualität in die Rechtsordnung künftig Rechnung getragen wird?

Antwort
DIE LINKE setzt sich für die Rechte von Intersexuellen Menschen ein. Wir fordern, dass es erst zu medizinischen Eingriffen für geschlechtsangleichende Maßnahmen kommen darf, wenn die Menschen einwilligungsfähig sind. Deshalb lehnen wir frühkindliche Eingriffe ab, da sie zu schweren physischen und psychischen Folgen führen können. Im Bundestagswahlkampfprogramm heißt es hierzu: „Die LINKE fordert: Selbstbestimmungsrecht von inter‐ und transsexuellen Menschen ohne Einschränkung sichern: Personenstandsgesetz und das Vornamensrecht in diesem Sinne ändern; fremdbestimmte operative Eingriffe bei Intersexuellen unterbinden“ DIE LINKE im Bundestag hat der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode hierzu vier Anfragen zum Intersexualität gestellt. (DS 4322, 4786, 13269, 13270) Im Antrag (DS 16/12893, s.o.) fordern wir, dass beim Personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag neben den Eintragungen „weiblich“ und „männlich“ auch der Eintrag „intersexuell“ oder „transgender“ möglich sein soll und der Eintrag „intersexuell“ und „transgender“ auf Antrag vom Eintrag im Reisepass abweichen kann.

10. Rehabilitierung aller nach § 175 Verurteilten durchsetzen! Sind Sie bereit, sich für die gesetzliche Rehabilitierung und die Entschädigung der Opfer des §175 bzw. der Strafverfolgung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen entlang der Kriterien des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes einzusetzen?

Antwort
DIE LINKE sowie deren Vorgängerpartei hat sich als erste Partei im Deutschen Bundestag für eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten nach §175 Verurteilten ausgesprochen. Den Verurteilten sind aufgrund des erlittenen Unrechts schwere physische, psychische und Vermögensschäden entstanden. Biographien wurden zerstört und den Menschen ist wurde allein schon durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahren erheblicher Schaden zugefügt. DIE LINKE hat in den Deutschen Bundestag einen Antrag zur Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des §175 eingebracht. Der Deutsche Bundestag hat dies leider gegen die Stimmen von DIE LINKE und den Grünen am 6.Mai 2009 abgelehnt. DIE LINKE wird das Thema auch in den kommenden Bundestag einbringen.

Inhaltsquelle: © LSVD
Bildquelle: (cc)
Wolfgang Staudt

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