August 3, 2008

Transsexuelle dürfen verheiratet bleiben

Nach einer Geschlechtsumwandlung dürfen Transsexuelle verheiratet bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte bisherige Regelungen im Transsexuellengesetz für verfassungswidrig, die eine Scheidung zur rechtlichen Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität voraussetzten.

Da eine Ehe nur zwischen Mann und Frau zulässig ist, gibt es für Verheiratete keine Möglichkeit, ihren Personenstand zu ändern. Dies hat zur Folge, dass nach einer Geschlechtsumwandlung die Einstufung in ein neues Geschlecht erst dann rechtlich anerkannt wird, sobald sich die Ehepartner scheiden lassen. Verheiratete Transsexuelle werden deshalb mit dem Wechsel ihrer Geschlechtsidentität unverhältnismäßig benachteiligt.

Das Verfassungsgericht hat nun das Transsexuellengesetz in diesem Punkt für verfassungswidrig erklärt. Wenn der Staat die Ehegatten gegen ihren Willen zur Scheidung dränge, laufe dies dem Gedanken der Ehe als “dauerhafter Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft” zuwider. Es bringe die Betroffenen unnötig in eine “kaum lösbare innere Konfliktlage” und stelle eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Grundrechte dar. Eine Änderung des Gesetzes muss nun bis August 2009 durchgeführt werden.

Das deutsche Transsexuellengesetz (TSG) wurde im Jahre 1980 mit Wirkung ab 1. Januar 1981 unter dem vollen Titel “Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)” verabschiedet. Es gibt Menschen mit von ihrem körperlichen Geschlecht abweichender Geschlechtsidentität die Möglichkeit, in der zu ihrer Geschlechtsidentität passenden Geschlechtsrolle leben zu können.

Die Legislative hat nun verschiedene Möglichkeiten: Entweder wird die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, Ehen mit Transsexuellen in eine eingetragene Lebenspartnerschaft geändert oder eine neue Rechtsform etabliert. Die genauen Einzelheiten der gesetzlichen Änderungen überließ das Gericht dem Gesetzgeber. Mit dieser und vorherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes wächst der Druck, endlich eine grundlegende Reform des Transsexuellengesetzes in Angriff zu nehmen.

(Quelle: bvg/taz/wikipedia)

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