Kleine Anfrage zur Lebenspartnerschaft
Im Vergleich zur Ehe werden Eingetragene Lebenspartnerschaften in wesentlichen Lebensbereichen unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis in seinem Urteil vom 7. Juli 2009 beanstandet. Demnach sind die familienrechtlichen Institutionen der Ehe und Lebenspartnerschaft juristisch vergleichbar, weil sie „eine auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner“ begründen. Nun antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der GRÜNEN zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.