Weg zum Standesamt in Bayern ist frei
Bundes- und europaweit ist es vorgeschriebene Praxis, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auf dem Standesamt vollzogen werden können. Die bisher geltende bayerische Ausnahmeregelung der alleinigen Zuständigkeit des Notars ist ab dem 1. August 2009 ad acta gelegt. Das Gesetz wurde durch die FDP auf den Weg gebracht, die in Bayern mitregiert und sich mit dieser Forderung bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2008 durchsetzte.