Vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 teilte die Mauer beide deutsche Staaten. Am “Bollwerk” und “antifaschistischen Schutzwall” ließen insbesondere durch den Schießbefehl der DDR-Grenzer zwischen 136 und 245 Menschen ihr Leben. Das erste erschossene Maueropfer war Günter Litfin, dessen Tod durch die SED-Propaganda zur Diffamierung Homosexueller genutzt wurde.
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Rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
Nach Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) stand im Mai 2010 in nur fünf der 50 von der ILGA betrachteten europäischen Staaten die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen: Belgien, Niederlande, Norwegen, Schweden und Spanien. Im Laufe des Jahres folgten allerdings noch Portugal und Island. Weltweit können homosexuelle Paare zudem in Südafrika, Kanada sowie in Argentinien heiraten; in den USA und Mexiko gilt die Gleichstellung nicht landesweit.
Rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Eltern
In Europa ist Homosexualität in allen Staaten legal. In vielen Staaten bedeutet die Legalität aber nicht, dass homosexuelle und heterosexuelle Paare rechtlich gleichgestellt sind. Große Unterschiede bestehen vor allem dann, wenn es um die Gründung von Familien geht, da viele Menschen glauben, es sei für Kinder nachteilig, in sogenannten Regenbogenfamilien statt bei heterosexuellen Eltern aufzuwachsen.
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland
Nach Angaben der amtlichen Repräsentativstatistik ‘Mikrozensus’ gab es 2009 mindestens 63.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland (‘Fragekonzept’). 37.000 bzw. 59 Prozent der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften wurden von Männern geführt. Von den insgesamt 63.000 gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften waren 19.000 zugleich eingetragene Lebenspartnerschaften, 2007 lag diese Zahl noch bei 15.000. Aufgrund der geringen Fallzahlen und der Freiwilligkeit der Auskünfte sind die Ergebnisse des Mikrozensus als untere Grenze für die Zahl der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften in Deutschland anzusehen.
Antidiskriminierungsgesetze in Europa
Der Schutz von Homosexuellen durch Antidiskriminierungsgesetze ist in lediglich drei Staaten Europas in der Verfassung verankert – Kosovo, Portugal und Schweden. Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz existieren hingegen in 39 von 50 von der ILGA betrachteten Staaten Europas. Während alle EU-Staaten über einen entsprechenden gesetzlichen Schutz verfügen, fehlt dieser vor allem in den Staaten östlich und südöstlich der Außengrenze der EU. Von den 39 Staaten, bei denen der Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz gesetzlich verankert ist, haben wiederum 27 einen weiterreichenden Antidiskriminierungsschutz, der sich auf den Waren- und Dienstleistungssektor bezieht.


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