In dem im Mai 2010 veröffentlichten Bericht ‘State-sponsored Homophobia’ der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) wird festgestellt, dass Homosexualität weltweit in 115 Staaten und weiteren fünf Territorien legal ist bzw. nicht strafrechtlich verfolgt wird. Dabei entfielen 48 Staaten/Territorien auf Europa, 24 auf Lateinamerika und die Karibik, 22 auf Asien, 16 auf Afrika, acht auf Ozeanien und zwei auf Nordamerika. Weiterlesen
Schlagwort-Archive: politik
Strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität
Nach Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) wurde Homosexualität weltweit in 79 Staaten und Territorien strafrechtlich verfolgt (Stand: Mai 2010). Verglichen mit den Angaben vom Mai 2009 wurde die strafrechtliche Verfolgung damit in nur einem Staat – in Indien – abgeschafft. Da in Indien aber gut ein Sechstel der Weltbevölkerung lebt, sind von der Abschaffung der aus der britischen Kolonialzeit stammenden Regelungen überdurchschnittlich viele Menschen betroffen.
Erste lesbische Verfassungsrichterin
Heute hat der Richterwahlausschuss des Bundestages die Berliner Rechtsprofessorin Dr. Susanne Baer zur Richterin für das Bundesverfassungsgericht benannt. Sie gilt als Vorkämpferin für die Gleichstellung von Homosexuellen, ist offen lesbisch und wird insbesondere wegen ihres brillanten Sachverstandes sowie ihrer internationalen Erfahrung hoch geschätzt.
Konferenz über die Menschenrechte sexueller Minderheiten
Urlaubsreisen nach Senegal, Malawi oder Uganda sind exotisch, auch für Otto Normalverbraucher. Für Lesben und Schwule darüber hinaus aber auch sehr gefährlich. Am 4. November findet in Bonn eine Konferenz zum Thema „Jenseits von Sanktionen: Wie kann Entwicklungspolitik die Menschenrechte sexueller Minderheiten fördern?“ statt.
Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien gekippt
In Kalifornien, dem bevölkerungsreichsten Bundesstaat der USA, war zwischen Juni und November 2008 die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich erlaubt. Allerdings erwirkten die Gegner mit einer Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung, sodass im November 2008 erfolgreich über ein neuerliches Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe abgestimmt wurde. Nun entschied ein US-Bundesgericht, dass hiermit der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wird. Das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien ist deshalb verfassungswidrig.


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