Mai 25, 2011

quEAR – das trans*tonale Ohrenfest

quEAR, das transtonale Ohrenfest bringt Hörstücke, Hörperformances und Klanginstallationen zu Ohr, die sich mit den Themen „Trans*, Inter, Queer“ befassen. Es findet vom 5.-7. August auf dem Gelände „Schwarzer Kanal“ in Berlin-Treptow, Kiefholzstraße 74 statt. Das Festival hat dazu einen Aufruf gestartet. Bis Mitte Juni können Beiträge eingereicht werden.

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Dezember 2, 2008

Vortrag zum Thema Geschlecht

In Jena findet am 3. Dezember 2008 ein Vortrag zum Thema “Geschlecht – Kultur oder Natur?” statt.

Der Arbeitskreis Queer-Paradies des Stura der Friedrich-Schiller-Universität Jena lädt herzlich zu diesem Vortrag ein. Referentin ist Helma Katrin Alter, die Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität.

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August 3, 2008

Transsexuelle dürfen verheiratet bleiben

Nach einer Geschlechtsumwandlung dürfen Transsexuelle verheiratet bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte bisherige Regelungen im Transsexuellengesetz für verfassungswidrig, die eine Scheidung zur rechtlichen Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität voraussetzten.

Da eine Ehe nur zwischen Mann und Frau zulässig ist, gibt es für Verheiratete keine Möglichkeit, ihren Personenstand zu ändern. Dies hat zur Folge, dass nach einer Geschlechtsumwandlung die Einstufung in ein neues Geschlecht erst dann rechtlich anerkannt wird, sobald sich die Ehepartner scheiden lassen. Verheiratete Transsexuelle werden deshalb mit dem Wechsel ihrer Geschlechtsidentität unverhältnismäßig benachteiligt.

Das Verfassungsgericht hat nun das Transsexuellengesetz in diesem Punkt für verfassungswidrig erklärt. Wenn der Staat die Ehegatten gegen ihren Willen zur Scheidung dränge, laufe dies dem Gedanken der Ehe als “dauerhafter Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft” zuwider. Es bringe die Betroffenen unnötig in eine “kaum lösbare innere Konfliktlage” und stelle eine unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Grundrechte dar. Eine Änderung des Gesetzes muss nun bis August 2009 durchgeführt werden.

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Juli 1, 2008

Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Die „Hirschfeld-Eddy-Stiftung – Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“ kämpft für die Achtung der Menschenrechte.

Logo der Hirschfeld-Eddy-Stiftung - Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und TransgenderDie Hirschfeld-Eddy-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Achtung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender voranzubringen, international Menschenrechtsarbeit zu unterstützen, Menschenrechtsverteidigern aktiv zu helfen sowie Aufklärung und den Abbau von Vorurteilen zu fördern. Namensgeber sind Fannyann Eddy und Magnus Hirschfeld.

Zurzeit ist die Stiftung bei der internationalen Einführung der  “Yogyakarta Prinzipien” involviert, diese formulieren erstmalig globale Standards für die Beschreibung und Sicherung des Menschenrechts auf sexuelle Identität und wurden von renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Menschenrechtsexpertinnen und Experten erarbeitetet.

In 85 Staaten wird Homosexualität heute noch strafrechtlich verfolgt, in einigen Ländern der islamischen Welt sogar mit Todesstrafe bedroht. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt. Auch in Europa schlägt Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender mitunter noch Hass entgegen. Die Behörden einiger Staaten versuchen, sie in die gesellschaftliche Unsichtbarkeit zu zwingen und ihnen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abzusprechen.

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März 6, 2008

Noch keine Reform für Transgender

Bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode wird es offenbar keine Reform des Transsexuellengesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geben.

Die FDP-Bundestagsfraktion richtete am 13. Februar 2008 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (BT-Drucksache 16/8112): “Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz, TSG) ist seit Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht mehr grundlegend reformiert worden. Es hat sich jedoch in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die wissenschaftliche Forschungheute über völlig andere und neue Erkenntnisse über das Leben von transsexuellen Menschen verfügt. Der Gesetzgeber ist daher 1980 bei der Verabschiedung des Transsexuellengesetzes von Voraussetzungen ausgegangen, die heute so nicht mehr haltbar sind.

Bereits 2000 hat das Bundesministerium des Innern Verbände und Betroffene um Stellungnahmen zu den Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz gebeten. Einen Gesetzentwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes hat die Bundesregierung jedoch bislang nicht vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen der vergangenen Jahre mehrere Bestimmungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt.”

Wie der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. berichtet, erkennt in der Antwort die Bundesregierung zwar erstmalig an, dass § 8 TSG (Verbot der Personenstandsänderungen bei Ehen) und § 7 TSG (Verlust des Vornamens bei Eheschließung) reformbedürftig sind. Dennoch soll erst in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

Der LSVD fordert nun alle Fraktionen des Bundestages auf, im Parlament für eine Mehrheit zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes zu sorgen. Transsexuelle müssten endlich die Möglichkeit bekommen, ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen zu können.

“Seit Jahren verweigert das Bundesinnenministerium die Anpassung der Rechtslage. Es ignoriert die Nöte der Betroffenen und die Autorität des Bundesverfassungsgerichtes, das eine Reihe von Vorschriften für verfassungswidrig erklärt hat. Auch diesmal werden lediglich weitere Prüfungen versprochen. Mit Begründungen wie etwa dem Hinweis, die Ursache von Transsexualität sei unklar oder man könne sich nicht über einen Namen für das Gesetz einigen, wird versucht, die Verweigerung zu vertuschen. Dabei liegen seit März 2007 mehrere Gesetzesentwürfe vor.” (Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD)

Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens hat der LSVD auf einer gesonderten Website bereitgestellt: www.lsvd.de/138.0.html

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