Bundes- und europaweit ist es vorgeschriebene Praxis, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auf dem Standesamt vollzogen werden können. Die bisher geltende bayerische Ausnahmeregelung der alleinigen Zuständigkeit des Notars ist ab dem 1. August 2009 ad acta gelegt. Das Gesetz wurde durch die FDP auf den Weg gebracht, die in Bayern mitregiert und sich mit dieser Forderung bei den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2008 durchsetzte.
Der entsprechende Beschluss wurde durch den Landtag einstimmig und ohne Diskussion fraktionsübergreifend verabschiedet. Somit können Lesben und Schwule ab August 2009 ihre Partnerschaft beim zuständigen Standesamt beschließen.
“Der heutige Tag bringt in Bayern ein weiteres Stück gesellschaftlicher Normalität.” (Andreas Fischer, Innen- und Rechtspolitischer Sprecher der FDP)
Über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und das Ende des “bayerischen Sonderweges” zeigte sich die Landtagsfraktion der Grünen erfreut. Deren gleichstellungspolitische Sprecherin forderte die Standesämter auf, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, um Verunsicherungen über den Umgang mit lesbisch-schwulen Paaren zu klären.
Inhaltsquelle: DiePresse.com, br-online.de
Bildquelle: (cc) – llockec4


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