Einer französischen Frau wurde 1998 die Adoption eines Kindes verboten, da sie im Antrag ihre homosexuelle Beziehung angab. Mit der Begründung, dem Kind würde eine väterliche Bezugsperson fehlen, lehnten die Behörden ihren Antrag auf Adoption ab. Mehrere Gerichte bestätigten diese Entscheidung. Nun wurde der Klage der Frau am 22. Januar 2008 stattgegeben.
Offenbar ging die bisherige Rechtssprechung davon aus, dass homosexuelle Elternbeziehungen die klassischen Familienstrukturen mit Vater-Mutter-Kind-Beziehungen nicht ersetzen könnten. In zunehmendem Maße beherrschen aber auch andere Familienkonstellationen das gesellschaftliche Zusammenleben, in denen abweichende strukturelle Lebensweisen mit gleichgeschlechtlichen Elternpaaren gelebt werden. Genau so wie in heterosexuellen Beziehungen finden sich auch hier komplexe soziale Bindungen mit großer Partnerbezogenheit, Liebe, Vertrauen und intimer Nähe sowie einer Abgrenzung gegenüber Dritten.
Biologische Verwandtschaft zu einem Kind kann zwar in homosexuellen Paargemeinschaften nicht erzeugt werden, allerdings können soziale Beziehungen jene biologischen Verwandtschaften erweitern und kompensieren. Auch hier finden sich Fürsorge und Hingabe der sozialen Eltern an ein lebensweltlich gebundenes Kind.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Klage des lesbischen Paares mit zehn zu sieben Stimmen Recht gegeben und das Adoptionsverbot aufgehoben. Das Gericht verwies auf das in Frankreich bestehende Recht für Ledige, ein Kind zu adoptieren. Wenn dies Ledigen gestattet sei, dürften bei der Umsetzung dieses Rechtes keine diskriminierenden Entscheidungen getroffen werden. Der Hinweis der französischen Behörden auf das Fehlen einer „väterlichen Bezugsperson“ sei willkürlich gewesen, heißt es in dem Urteil. Der französische Staat wurde zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Der Französische Schwulen- und Lesbenverband sprach von einem “moralischen Sieg”. Nun habe der Staat die moralische Verpflichtung, seine Adoptionsregeln zu ändern, erklärte Verbandssprecher Franck Tanguy.
(Quelle: AP, AFP/GR, eigene Recherche)


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